EINIGE WORTE ÜBER UNS


Unsere Aufgabe ist es, das Ungleichgewicht zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern aus zu gleichen. Den Konsumenten zur Seite zu stehen wenn sie nicht mehr weiter wissen und können. Wir suchen die goldene Mitte um rasch eine mögliche Lösung herbei zu führen, welche für beide Seiten vertretbar ist.

2010


Zusammen seit 2010


Wir berichten seit 12 Jahren durch unsere Tätigkeit über Missstände, Probleme und individuelle Herausforderungen der Konsumenten. Dadurch können wir nicht nur die Allgemeinheit informieren wie man was, wo und bei wem wie bekommt oder besser machen kann um nicht die gleichen Fehler wieder und wieder zu machen. Das sensibilisiert auch viele Gewerbetreibende viele Sachen zu verbessern oder zu ändern.

Unsere Tätigkeiten und Fälle sind auch bekannt bei vielen anderen Medien.


 

Aktuelle Erfahrungsberichte jetzt unter www.verbraucher.at lesen.

SCHRITTE

Mit wenigen Schritten können Sie Ihr Problem schildern, ohne extra wohin zu kommen und wir können sofort loslegen


Jetzt modern und von
zu Hause aus

In 3 Schritten zusammenfassen was wann genau passiert ist und alle Unterlagen die es gibt einfach hochalden. Sie bekommen einen online Zugang für Ihren Fall, wo sämtliche Korrespondenzen und die Konfrontation an das Unternehmen jederzeit transparent eingesehen werden kann.

Neuer Fall? Kein Problem, solange sie den Zugang haben, können Sie jederzeit direkt einen weiteren Fall hinzufügen.

Jetzt loslegen!

 
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KOSTEN & MEHR


Persönliche Termine werden in vielen Regionen und Bundesländern nur noch online angeboten. Hierzu registrieren Sie sich bitte online unter konto.verbraucher.at, falls Sie schon ein Onlinekonto haben, so loggen Sie sich einfach ein und laden Ihren Fall einfach samt allen Dokumenten hoch. So können unsere Spezialisten die Sache direkt angehen und Sie brauchen nirgends hinfahren. Sie können das jederzeit von überall aus machen und wir können uns das dann gleich anschauen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Service nur unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Mitgliedschaft kostet ein bisschen mehr als 6 Euro im Monat, bei jährlicher Zahlungsweise.

In 3 Schritten können Sie alles hochladen und wir kümmern uns um den Fall, und konfrontieren umgehend das gegenständliche Unternehmen.

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und für rechtliche Beratungen an die Kammer der Rechtsanwälte bzw. an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl www.rechtsanwaelte.at. Möchten Sie, dass wir das Unternehmen mit Ihrer Angelegenheit konfrontieren, dann einfach hier registrieren und Fälle hochladen; konto.verbraucher.at

In Ihrem Onlinekonto können sie dann einfach und jederzeit einen neuen Fall anlegen und sämtliche Unterlagen hochladen. Die ganze Kommunikation wird dann direkt dort abgewickelt und sobald es etwas Neues gibt, werden Sie auch dort direkt informiert.


FAQ – FRAGEN & ANTWORTEN

Inkassounternehmen, auch Inkassobüros und Inkassoinstitute genannt, sind Dienstleistungsunternehmen, die berechtigt sind, den außergerichtlichen Einzug fremder Forderungen in fremdem Namen anzubieten (§ 118 Abs. 1, 2 GewO).
Die Vergütungen der Inkassounternehmen sind gesetzlich gedeckelt.

1Was darf ein Inkassobüro Österreich?
Inkassobüros treiben für den Gläubiger die Hauptschuld und die Zinsen in gesetzlicher Höhe ein. Daneben verrechnen sie ihre Kosten für das Einschreiten. So wie auch der Gläubiger, dürfen sie ihre eigenen Kosten aber nur verrechnen, wenn ihre Aktivitäten zur Eintreibung notwendig und zweckentsprechend erfolgt sind.
2Wann verjähren Schulden bei Inkasso Österreich?
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Rechnungsdatum und wird auch durch eingeschriebene Mahnungen nicht unterbrochen. Hat der Schuldner schriftlich um Ratenzahlung ersucht oder einen Teilbetrag überwiesen, unterbricht dies die Frist und gilt ab diesem Datum wieder die 3 jährige Frist.
3Sind inkassogebühren rechtens?
Inkassogebühren sind grundsätzlich rechtens, sofern die Hauptforderung berechtigt ist und der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet.
4Was wenn man Inkasso ignoriert?
Berechtigte Forderungen dürfen Betroffene nicht ignorieren. Sonst können sich die Kosten summieren. Außerdem drohen einem rechtliche Konsequenzen, wie eine Klage oder ein Mahnbescheid des Gerichtes. Unter Umständen kommt der Zwangsvollstrecker.
5Kann ein Inkasso meine Adresse ermitteln?
Das berechtigte Interesse wie etwa offene Forderungen sind Voraussetzung für die Adressermittlung durch ein Inkassounternehmen. Die professionelle Ermittlung von Adressen beziehungsweise Personen und Schuldnern erfolgt in der Regel durch: Prüfung von Rechtschreibung und Postleitzahl.
6Wann muss man inkassogebühren nicht zahlen?
Natürlich müssen Inkassokosten auch nicht getragen werden, wenn die Hauptforderung gar nicht besteht oder beispielsweise bereits verjährt ist.
7Was bedeutet Inkasso in Österreich?
Inkassounternehmen, auch Inkassobüros und Inkassoinstitute genannt, sind Dienstleistungsunternehmen, die berechtigt sind, den außergerichtlichen Einzug fremder Forderungen in fremdem Namen anzubieten.

KONTAKT


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    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.


     

    Verbraucherzentrum/Pressestelle
    Der Konsumentenschutz Verband Österreich, gegründet 2010/2011, wird unter der ZVR 772233963 geführt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Inneres – Vereinsbüro. Der Gerichtsstand ist Wien. Der Konsumentenschutz Verband Österreich verfügt gemäß seinen Statuten über ein eigenes Schiedsgericht.

    Präsident (ehrenamtlich) und vertretungsbefugter – Lukas Bichl

    Vivenotgasse 8b, 1120 Wien | info@verbraucher.at